AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
ProGlanz Fahrzeugaufbereitung
1. Geltungsbereich
Allgemeine Hinweise
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen ProGlanz Fahrzeugaufbereitung, (im Folgenden „Aufbereiter“) und dem Kunden über Fahrzeugreinigung, Fahrzeugaufbereitung, Keramikversiegelung, mobile Dienstleistungen und Hol- & Bringservice.
2. Vertragsabschluss
(1) Ein Vertrag kommt zustande durch:
• schriftliche oder elektronische Bestätigung,
• Online-Buchung oder Terminvereinbarung,
• Abgabe oder Übergabe des Fahrzeugs,
• Einlösung eines Gutscheins.
(2) Angebote des Aufbereiters sind freibleibend.
3. Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Paket oder einem schriftlichen Angebot.
(2) ProGlanz Fahrzeugaufbereitung darf notwendige Maßnahmen nach fachlichem Ermessen anpassen, sofern dies technisch erforderlich ist.
(3) Nicht vereinbarte Zusatzleistungen oder Mehraufwände werden gesondert berechnet.
(4) Starke Verschmutzungen (z. B. Tierhaare, Schimmel, Nikotin, Flüssigkeitsschäden, Fäkalien, Harz, Teer) können zusätzliche Kosten verursachen; eine vollständige Beseitigung kann nicht garantiert werden.
4. Preise und Zahlung
(1) Alle Preise in EUR inkl. MwSt.
(2) Der Endpreis richtet sich nach Fahrzeuggröße, Verschmutzungsgrad, Zusatzleistungen und Hol- & Bringservice.
(3) Zahlung bei Abholung oder nach Abschluss der Dienstleistung (bar, EC-Karte oder nach Vereinbarung).
(4) Bei Keramikversiegelung oder hochwertigen Leistungen kann eine Anzahlung bis zu 30 % verlangt werden.
5. Hol- & Bringservice
(1) Das Fahrzeug muss fahrbereit und verkehrssicher sein.
(2) ProGlanz haftet nicht für Schäden, die durch technische Defekte des Fahrzeugs entstehen.
(3) Der Kunde stellt sicher:
• gültige Zulassung
• ausreichend Kraftstoff
• keine kritischen Warnanzeigen
(4) Kosten für den Service werden vorab kommuniziert.
6. Keramikversiegelung
(1) Vor der Versiegelung wird eine Lackanalyse durchgeführt.
(2) ProGlanz haftet nicht für Lackfehler, die erst nach Politur sichtbar werden (z. B. Spot-Repairs, dünner Lack, Nachlackierungen, Vorschäden).
(3) Haltbarkeit hängt ab von Pflege, Nutzung, Waschverhalten und Witterung.
(4) Eine dauerhaft makellose Oberfläche kann nicht garantiert werden.
(5) Pflegehinweise sind zwingend einzuhalten, um Garantieansprüche zu erhalten.
7. Übergabe und Abholung
(1) Der Kunde muss vorhandene Schäden, Sonderlacke, Folierungen, matte Flächen oder empfindliche Materialien bei Abgabe melden.
(2) Vorschäden werden dokumentiert.
(3) Offensichtliche Mängel sind bei Abholung sofort anzuzeigen.
(4) Wenn das Fahrzeug verschmutzt oder bei Regen angeliefert wird, können Schäden erst nach der Grundreinigung dokumentiert werden.
8. Haftung
8.1 Allgemeine Haftungsregelung
(1) ProGlanz Fahrzeugaufbereitung haftet nur für Schäden, die verursacht werden durch:
• Vorsatz
• grobe Fahrlässigkeit
• Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(2) Keine Haftung besteht für:
• bereits vorhandene Schäden
• lose oder defekte Fahrzeugteile
• altersbedingte Materialermüdung
• technische Vorschäden
• Schäden durch unsachgemäß verklebte Folien oder schlechte Vorreparaturen
• Nachlackierungen oder nicht werksseitigen Lackaufbau
• extreme Verschmutzungen, die die Arbeit erschweren
(3) Durch Politur oder Reinigung können versteckte Schäden sichtbar werden – hierfür besteht keine Haftung.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, persönliche Gegenstände und Wertsachen vorher zu entfernen.
8.2 Haftungsausschluss bei elektronischen Schäden durch Wasser oder Feuchtigkeit
ProGlanz Fahrzeugaufbereitung übernimmt keine Haftung für Schäden an elektronischen oder elektrischen Fahrzeugkomponenten, die durch Wasser, Feuchtigkeit, Dampf oder notwendige Reinigungsprozesse entstehen können.
Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich:
• Steuergeräte (Motor, Komfort, Airbag usw.)
• Sensoren und Kamerasysteme
• elektrische Sitzverstellungen
• Bedienelemente (Schalter, Taster, Touchscreens)
• Fensterheber und Türmodule
• Infotainment- und Navigationssysteme
• Kabelbäume, Steckverbindungen und Steuerleitungen
• Batteriefächer und Elektronikeinheiten im Innen- oder Kofferraum
Der Haftungsausschluss gilt besonders, wenn:
• Bauteile bereits vorgeschädigt oder verschmutzt waren
• Dichtungen oder Gummidichtungen beschädigt oder gealtert sind
• Feuchtigkeit durch werkseitige Konstruktionsschwächen eindringt
• Schäden erst nach der Trocknung oder im Nachgang auftreten
• Bauteile verdeckt verbaut sind und nicht vollständig geschützt werden können
ProGlanz führt alle Reinigungsarbeiten sorgfältig aus, kann jedoch aufgrund der empfindlichen Elektronik in modernen Fahrzeugen keine Garantie oder Haftung für daraus resultierende Schäden übernehmen.
9. Terminvereinbarung und Stornierungen
(1) Termine sind verbindlich.
(2) Bei kleineren Aufbereitungen (z. B. Innenreinigung, Handwäsche, Flugrostentfernung ): Stornierung mindestens 24 Stunden vor dem Termin.
(3)Bei größeren oder mehrtägigen Arbeiten (z. B. Komplettaufbereitung, Lackkorrektur oder Keramikversiegelung): Stornierung mindestens 5 Werktage vor dem Termin.
Ausfallgebühr
Wenn ein Termin nicht rechtzeitig abgesagt wird oder der Kunde ohne Mitteilung nicht erscheint, berechnen wir eine Ausfallgebühr von 50 % des vereinbarten Aufbereitungspreises.
(4) Bei Keramikversiegelung kann die Anzahlung einbehalten werden, wenn der Termin nicht rechtzeitig storniert wird.
10. Zurückbehaltungsrecht
Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung im Besitz von ProGlanz Fahrzeugaufbereitung.
11. Gutscheine
(1) Gutscheine sind 36 Monate gültig.
(2) Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
(3) Übertragbarkeit ist möglich.
(4) Bei Preisänderungen gilt der Preis zum Zeitpunkt der Einlösung.
(5) Gutscheine müssen vor Beginn der Arbeit vorgelegt werden.
(6) Gutscheine gelten nicht für Fremdleistungen.
12. Ergebnisabweichungen und Garantie
(1) Reinigungsergebnisse hängen vom Ausgangszustand ab.
(2) Eine vollständige Flecken-, Geruchs- oder Kratzerentfernung kann nicht garantiert werden.
(3) Bei Keramikversiegelungen gelten die Pflegehinweise als Voraussetzung für Garantien.
13. Reklamationen
(1) Die durchgeführten Leistungen der ProGlanz Fahrzeugaufbereitung werden zusammen mit dem Kunden bei Übergabe des Fahrzeuges von ProGlanz Fahrzeugaufbereitung an den Kunden überprüft und gemeinsam abgenommen. Reklamationen sind unverzüglich nach erbrachter Arbeit geltend zu machen. Im Fall von nicht offensichtlichen Mängeln sind diese unverzüglich nach Kenntnisnahme vom Kunden gegenüber ProGlanz Fahrzeugaufbereitung anzuzeigen. ProGlanz Fahrzeugaufbereitung hat das ausdrückliche Recht zur Nacherfüllung, sofern die Reklamation berechtigt ist. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung bleibt dem Kunden das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag vorbehalten.
(2) Reklamationen sind vom Kunden vor Ort und unverzüglich im Beisein von ProGlanz Fahrzeugaufbereitung schriftlich festzuhalten.
(3) Bei Reklamationen, die sich auf eine Beschädigung am Fahrzeug durch ProGlanz Fahrzeugaufbereitung beziehen könnten, müssen diese unverzüglich nach Übergabe des Fahrzeuges gemeldet werden.
14. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz von ProGlanz Fahrzeugaufbereitung.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag insgesamt wirksam.
AGB
Allgemeine Geschäfts-
bedingungen
ProGlanz Fahrzeugaufbereitung
1. Geltungsbereich
Allgemeine Hinweise
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen ProGlanz Fahrzeugaufbereitung, (im Folgenden „Aufbereiter“) und dem Kunden über Fahrzeugreinigung, Fahrzeugaufbereitung, Keramikversiegelung, mobile Dienstleistungen und Hol- & Bringservice.
2. Vertragsabschluss
(1) Ein Vertrag kommt zustande durch:
• schriftliche oder elektronische Bestätigung,
• Online-Buchung oder Terminvereinbarung,
• Abgabe oder Übergabe des Fahrzeugs,
• Einlösung eines Gutscheins.
(2) Angebote des Aufbereiters sind freibleibend.
3. Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Paket oder einem schriftlichen Angebot.
(2) ProGlanz Fahrzeugaufbereitung darf notwendige Maßnahmen nach fachlichem Ermessen anpassen, sofern dies technisch erforderlich ist.
(3) Nicht vereinbarte Zusatzleistungen oder Mehraufwände werden gesondert berechnet.
(4) Starke Verschmutzungen (z. B. Tierhaare, Schimmel, Nikotin, Flüssigkeitsschäden, Fäkalien, Harz, Teer) können zusätzliche Kosten verursachen; eine vollständige Beseitigung kann nicht garantiert werden.
4. Preise und Zahlung
(1) Alle Preise in EUR inkl. MwSt.
(2) Der Endpreis richtet sich nach Fahrzeuggröße, Verschmutzungsgrad, Zusatzleistungen und Hol- & Bringservice.
(3) Zahlung bei Abholung oder nach Abschluss der Dienstleistung (bar, EC-Karte oder nach Vereinbarung).
(4) Bei Keramikversiegelung oder hochwertigen Leistungen kann eine Anzahlung bis zu 30 % verlangt werden.
5. Hol- & Bringservice
(1) Das Fahrzeug muss fahrbereit und verkehrssicher sein.
(2) ProGlanz haftet nicht für Schäden, die durch technische Defekte des Fahrzeugs entstehen.
(3) Der Kunde stellt sicher:
• gültige Zulassung
• ausreichend Kraftstoff
• keine kritischen Warnanzeigen
(4) Kosten für den Service werden vorab kommuniziert.
6. Keramikversiegelung
(1) Vor der Versiegelung wird eine Lackanalyse durchgeführt.
(2) ProGlanz haftet nicht für Lackfehler, die erst nach Politur sichtbar werden (z. B. Spot-Repairs, dünner Lack, Nachlackierungen, Vorschäden).
(3) Haltbarkeit hängt ab von Pflege, Nutzung, Waschverhalten und Witterung.
(4) Eine dauerhaft makellose Oberfläche kann nicht garantiert werden.
(5) Pflegehinweise sind zwingend einzuhalten, um Garantieansprüche zu erhalten.
7. Übergabe und Abholung
(1) Der Kunde muss vorhandene Schäden, Sonderlacke, Folierungen, matte Flächen oder empfindliche Materialien bei Abgabe melden.
(2) Vorschäden werden dokumentiert.
(3) Offensichtliche Mängel sind bei Abholung sofort anzuzeigen.
(4) Wenn das Fahrzeug verschmutzt oder bei Regen angeliefert wird, können Schäden erst nach der Grundreinigung dokumentiert werden.
8. Haftung
8.1 Allgemeine Haftungsregelung
(1) ProGlanz Fahrzeugaufbereitung haftet nur für Schäden, die verursacht werden durch:
• Vorsatz
• grobe Fahrlässigkeit
• Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(2) Keine Haftung besteht für:
• bereits vorhandene Schäden
• lose oder defekte Fahrzeugteile
• altersbedingte Materialermüdung
• technische Vorschäden
• Schäden durch unsachgemäß verklebte Folien oder schlechte Vorreparaturen
• Nachlackierungen oder nicht werksseitigen Lackaufbau
• extreme Verschmutzungen, die die Arbeit erschweren
(3) Durch Politur oder Reinigung können versteckte Schäden sichtbar werden – hierfür besteht keine Haftung.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, persönliche Gegenstände und Wertsachen vorher zu entfernen.
8.2 Haftungsausschluss bei elektronischen Schäden durch Wasser oder Feuchtigkeit
ProGlanz Fahrzeugaufbereitung übernimmt keine Haftung für Schäden an elektronischen oder elektrischen Fahrzeugkomponenten, die durch Wasser, Feuchtigkeit, Dampf oder notwendige Reinigungsprozesse entstehen können.
Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich:
• Steuergeräte (Motor, Komfort, Airbag usw.)
• Sensoren und Kamerasysteme
• elektrische Sitzverstellungen
• Bedienelemente (Schalter, Taster, Touchscreens)
• Fensterheber und Türmodule
• Infotainment- und Navigationssysteme
• Kabelbäume, Steckverbindungen und Steuerleitungen
• Batteriefächer und Elektronikeinheiten im Innen- oder Kofferraum
Der Haftungsausschluss gilt besonders, wenn:
• Bauteile bereits vorgeschädigt oder verschmutzt waren
• Dichtungen oder Gummidichtungen beschädigt oder gealtert sind
• Feuchtigkeit durch werkseitige Konstruktionsschwächen eindringt
• Schäden erst nach der Trocknung oder im Nachgang auftreten
• Bauteile verdeckt verbaut sind und nicht vollständig geschützt werden können
ProGlanz führt alle Reinigungsarbeiten sorgfältig aus, kann jedoch aufgrund der empfindlichen Elektronik in modernen Fahrzeugen keine Garantie oder Haftung für daraus resultierende Schäden übernehmen.
9. Terminvereinbarung und Stornierungen
(1) Termine sind verbindlich.
(2) Bei kleineren Aufbereitungen (z. B. Innenreinigung, Handwäsche, Flugrostentfernung ): Stornierung mindestens 24 Stunden vor dem Termin.
(3)Bei größeren oder mehrtägigen Arbeiten (z. B. Komplettaufbereitung, Lackkorrektur oder Keramikversiegelung): Stornierung mindestens 5 Werktage vor dem Termin.
Ausfallgebühr
Wenn ein Termin nicht rechtzeitig abgesagt wird oder der Kunde ohne Mitteilung nicht erscheint, berechnen wir eine Ausfallgebühr von 50 % des vereinbarten Aufbereitungspreises.
(4) Bei Keramikversiegelung kann die Anzahlung einbehalten werden, wenn der Termin nicht rechtzeitig storniert wird.
10. Zurückbehaltungsrecht
Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung im Besitz von ProGlanz Fahrzeugaufbereitung.
11. Gutscheine
(1) Gutscheine sind 36 Monate gültig.
(2) Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
(3) Übertragbarkeit ist möglich.
(4) Bei Preisänderungen gilt der Preis zum Zeitpunkt der Einlösung.
(5) Gutscheine müssen vor Beginn der Arbeit vorgelegt werden.
(6) Gutscheine gelten nicht für Fremdleistungen.
12. Ergebnisabweichungen und Garantie
(1) Reinigungsergebnisse hängen vom Ausgangszustand ab.
(2) Eine vollständige Flecken-, Geruchs- oder Kratzerentfernung kann nicht garantiert werden.
(3) Bei Keramikversiegelungen gelten die Pflegehinweise als Voraussetzung für Garantien.
13. Reklamationen
(1) Die durchgeführten Leistungen der ProGlanz Fahrzeugaufbereitung werden zusammen mit dem Kunden bei Übergabe des Fahrzeuges von ProGlanz Fahrzeugaufbereitung an den Kunden überprüft und gemeinsam abgenommen. Reklamationen sind unverzüglich nach erbrachter Arbeit geltend zu machen. Im Fall von nicht offensichtlichen Mängeln sind diese unverzüglich nach Kenntnisnahme vom Kunden gegenüber ProGlanz Fahrzeugaufbereitung anzuzeigen. ProGlanz Fahrzeugaufbereitung hat das ausdrückliche Recht zur Nacherfüllung, sofern die Reklamation berechtigt ist. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung bleibt dem Kunden das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag vorbehalten.
(2) Reklamationen sind vom Kunden vor Ort und unverzüglich im Beisein von ProGlanz Fahrzeugaufbereitung schriftlich festzuhalten.
(3) Bei Reklamationen, die sich auf eine Beschädigung am Fahrzeug durch ProGlanz Fahrzeugaufbereitung beziehen könnten, müssen diese unverzüglich nach Übergabe des Fahrzeuges gemeldet werden.
14. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz von ProGlanz Fahrzeugaufbereitung.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag insgesamt wirksam.
